Allgemeine Bestimmungen

  1. Vertragsgegenstand

1.1 Juristische oder natürliche Personen, welche von Daten Partber GmbH Dienstleistungen im Zusammenhang mit data.share beziehen und einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen haben, gelten als Teilnehmer.

1.2 Integrierende Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind:

  • die vorliegenden Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen
  • die aktuellen Preislisten für die Daten Partner GmbH

1.3 Werden über die Daten Partner GmbH auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch genommen, ist der Teilnehmer für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden. Insbesondere ist der Teilnehmer verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen.

1.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechtes einzuhalten.

 

  1. Beginn, Dauer und Beendigung des Dienstleistungsvertrages

2.1 Durch den vom Teilnehmer rechtsverbindlich unterzeichneten Antrag oder durch gegenseitige mündliche Absprache auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrags kommt der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Teilnehmer und Daten Partner GmbH zustande. Daten Partner GmbH legt den Beginn der Dienstleistungsnutzung im Einvernehmen mit dem Teilnehmer fest.

2.2 Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, anderslautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten.

2.3 Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten mit eingeschriebenem Brief auf Monatsende auflösen. Bei Verträgen, die auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen sind, jedoch erst auf Ende der im Vertrag zwischen den Parteien festgelegten Zeitpunkt.

2.4 Aus wichtigen Gründen kann Daten Partner GmbH den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen.

  1. Pflichten der Daten Partner GmbH

3.1 Daten Partner GmbH erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Daten Partner GmbH kann keine Gewähr für die ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Teilnehmer lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er Daten Partner GmbH über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten gelten nicht als Störungen.

3.2 Die dem Teilnehmer für die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellte Software verbleibt im Eigentum von Daten Partner GmbH und der Teilnehmer erhält hieran weder Verfügungs- noch Urheberrechte.

3.3 Die Dienstleistungen stehen dem Teilnehmer grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen, Vereinbarungen und Störungen technischer Art, welche zur Beeinträchtigung der Dienstleistungen führen, vorbehalten.

3.4 Daten Partner GmbH unterstützt den Teilnehmer bei der Einrichtung eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistungen. Wird hierzu ein Aufwand über das übliche Mass hinaus in Anspruch genommen, oder ist der von Daten Partner GmbH erbrachte Aufwand auf eine Fehlfunktion von Anlageteilen des Teilnehmers oder auf dessen unsachgemässe Bedienung zurückzuführen, so wird Daten Partner GmbH dem Teilnehmer ihren Mehr- bzw. Gesamtaufwand zu den aktuellen Ansätzen von Daten Partner GmbH in Rechnung stellen.

  1. Pflichten des Teilnehmers

4.1 Zum Bezug von Dienstleistungen der Daten Partner GmbH ist nur der im Vertrag bezeichnete Teilnehmer berechtigt. Anderslautende Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten. Es ist untersagt, Dritten die Dienstleistungen von Daten Partner GmbH zugänglich zu machen.

4.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, Daten Partner GmbH sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogene Dritte sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.

  1. Gebühren

5.1 Die Vergütung für die von Daten Partner GmbH dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Dienstleistungen richtet sich nach den jeweils aktuellen Preislisten von Daten Partner GmbH. Daten Partnere GmbH kann die Gebühren jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf Monatsende anpassen. Verbesserungen des Dienstleistungsangebotes unter Beibehaltung der Gebühren sowie Gebührenreduktionen können von Daten Partner GmbH auch mit einer kürzeren Ankündigungsfrist auf Monatsende in Kraft gesetzt werden.

5.2 Die Gebühren werden dem Teilnehmer vierteljährlich jeweils zu Beginn des Quartals in Rechnung gestellt. Die Gebühren sind in 30 Tagen netto zu bezahlen.

  1. Haftung

6.1 Daten Partner GmbH schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung für direkte und indirekte bzw. Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus.

6.2 Es ist Sache des Teilnehmers, die sich in seinem Besitz befindlichen EDV-Anlagen und Geräte, welche für die Dienst-leistungen der Daten Partner GmbH benutzt werden vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen.

6.3 Der Teilnehmer kann für alle Schäden, welche bei Daten Partner GmbH oder Dritten durch seine Benutzung der Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden.

  1. Schlussbestimmungen

7.1 Diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen sowie die oben in Ziffer 1.2 erwähnten Dokumente regeln in Verbindung mit dem Dienstleistungsvertrag abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen Daten Partner GmbH und dem Teilnehmer.

7.2 Gerichtsstand ist Zürich-Stadt. Daten Partner GmbH ist berechtigt, den Teilnehmer an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und seine integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem Schweizerischen Obligationenrecht.

 

Zürich, Mai 2017